Aktuelles zu Verpackung und Nachhaltigkeit

Ein großer Schritt für den Verpackungskreislauf

Neue EU-Verpackungsverordnung verabschiedet

Die EU-Mitgliedstaaten haben gestern in Brüssel die neue EU-Verpackungsverordnung („PPWR“) besiegelt. Sie wird die Nachhaltigkeitsanforderungen an Verpackungen in ganz Europa grundlegend verändern. So müssen u.a. ab 2030 alle Verpackungen recyclingfähig sein und alle Kunststoffverpackungen einen Mindestanteil recycelten Materials enthalten. „Diese Vorgabe ist zu begrüßen, allerdings steckt der Teufel im Detail – denn wie genau Recyclingfähigkeit berechnet und in einer einzigen Kennzahl ausgedrückt werden kann, ist noch nicht festgelegt“, so Carl Dominik Klepper, Vorsitzender der Allianz Verpackung und Umwelt (AVU). Die Detailvorgaben sollen in den kommenden Jahren in sogenannten „Delegierten Rechtsakten“ verankert werden.

Bei der Pflicht-Quote für Recyclingmaterial sieht die Branche mit Sorge auf die Lebensmittelverpackungen: „Einsatzquoten für Rezyklate sind ein wichtiger Innovationstreiber und Investitionsanreiz. Der Verwendung von Rezyklaten in Lebensmittelverpackungen steht aber meist der Verbraucherschutz entgegen. Seit Jahren fehlen die Genehmigungen für den Einsatz dieser Materialien – abgesehen von PET aus Pfandsystemen“, erklärt Klepper. Sollte das Angebot lebensmitteltauglicher Rezyklate gering bleiben, könnte die EU-Kommission jedoch im Jahr 2028 entscheiden, die Zielvorgaben zu senken.

Anpassungen sind bei der Mehrwegpflicht für Verpackungen zum Transport von Waren zwischen Unternehmen notwendig, etwa bei Palettenfolien, Säcken, Kisten und Kanistern. Ab 2030 sollen hier Vorgaben von bis zu 100% Mehrweg greifen, obwohl teils keine Mehrweglösungen zur Verfügung stehen. Für einzelne Verpackungsformate wie Palettenumhüllungen arbeitet die EU-Kommission bereits an Ausnahmen. „Dringend notwendig ist eine Kosten-Nutzen-Abwägung für alle betroffenen Verpackungen. Diese muss auch die Emissionen der durch die Mehrwegpflicht ausgelösten Leertransporte berücksichtigen“, so Klepper.

Die Bestimmungen der EU-Verpackungsverordnung treten Mitte 2026 in Kraft, eine Reihe von Vorgaben greift jedoch erst ab 2030.

Eine PDF der Pressemitteilung können Sie hier herunterladen.

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